Elisabeth-von-Rantzau-Schule
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  • 29. März 2020

    Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 Landesweiter Unterrichtsausfall und Schließung von Kindertagesstätten

    Verfahrensregelungen an der Elisabeth-von-Rantzau-Schule

    Liebe Schülerinnen und Schüler,

    am heutigen Vormittag hat Kultusminister Grant Hendrik Tonne in o. g. Angelegenheit den landesweiten Unterrichtsausfall und die Schließung von Kindertagesstätten angeordnet – an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen und an allen Schulen in freier Trägerschaft findet bis zum 18.04.2020 kein Unterricht statt. Ebenso bleiben die Kindertagestätten bis zum 18.04.2020 geschlossen. Diese Entscheidungen hat die niedersächsische Landesregierung aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt – Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz.

    Für die Elisabeth-von-Rantzau-Schule hat das folgende Verfahrensregelungen zur Folge:

    1. Für die Schülerinnen und Schüler an außerschulischen Lernorten, d. h. in Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Altenheimen usw. findet keine praktische Ausbildung bzw. kein Praktikum statt und somit entfallen alle bis zum 18.04.2020 vereinbarte Besuchstermine der Lehrkräfte; dieses betrifft die Klassen FOS 11, die Klassen Fachschule UK sowie die Klassen BFS SOPA II. Es entstehen in diesem Zusammenhang für unsere Schülerinnen und Schüler keine Fehlstunden in der praktischen Ausbildung bzw. in den Praktika.

     

    1. Weil an der Elisabeth-von-Rantzau-Schule kein Zentralabitur stattfindet, ist auch für die Schülerinnen und Schüler der Klasse BOS 13 bis einschließlich 18.04.2020 unterrichtsfrei.

     

    1. Der landesweite Unterrichtsausfall stellt natürlich keine zusätzliche Ferienzeit dar – alle Abgabetermine für vereinbarte Klausurersatzleistungen, Praxisberichte etc. bleiben bestehen und müssen eingehalten werden. Die Sekretariate der Elisabeth-von-Rantzau-Schule sind täglich mindestens in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr besetzt, die Schulbriefkästen werden regelmäßig geleert. Um zu vermeiden, dass sich Schüler/innen auf dem Weg zur Schule in öffentlichen Verkehrsmitteln infizieren, können Schüler/innen Leistungsnachweise unter Wahrung der gesetzten Abgabefrist auch als pdf-Datei direkt der betreffenden Lehrkraft per Mail senden.

     

    1. Alle Schüler/innen werden durch die Lehrkräfte auf digitalem Weg mit Unterrichtsmaterial und Lernstoff versorgt; die Überprüfung des Lernstoffs findet statt nach Aufhebung der Unterrichtsperre.

     

    1. Alle bis zum 19.04.2020 terminierten Klausuren und auch die terminierten Nachschreibklausuren fallen aus.

     

    1. Alle Regelungen zum landesweiten Unterrichtsausfall und Schließung von Kindertagesstätten werden auf der Homepage der Elisabeth-von-Rantzau-Schule in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

     

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass wir uns gesund wiedersehen!

     

    Hildesheim, 16.03.2020

     

    Prof. Alois-Ernst Ehbrecht, Oberstudiendirektor, Schulleiter

    In: Pressemitteilungen